Abgrenzung der Zuständigkeit
Die Wohnbegleitung durch die Stiftung Wohnhilfe umfasst neben der reinen Wohnbegleitung auch die Bearbeitung von Themen, die in einer individuellen Zielvereinbarung festgehalten sind. Diese wird in Zusammenarbeit mit den involvierten Personen und Institutionen erstellt.
Darüber hinaus obliegt die psychosoziale Betreuung einer mieterseits zu bestimmenden Bezugsperson. Diese kümmert sich um Themen, die nicht im Rahmen der Wohnkompetenz bearbeitet werden oder in der Zielvereinbarung erfasst sind. Dazu gehören je nach Bedarf Fragen zur Alltagsbewältigung, Tagesstruktur, psychische und physische Beeinträchtigungen, Umgang mit Geld sowie Behördengänge und Kontakte zu involvierten Institutionen.
Die Stiftung Wohnhilfe pflegt den engen Kontakt mit diesen Institutionen und informiert sie regelmässig über den Verlauf der Wohnbegleitung.