Sozialbetreuung für Jugendliche und junge Erwachsene.

Kannst Du von unserem Angebot profitieren.

Ja, wenn du

  • im Alter von ca. 17-25 Jahren bist
  • nicht mehr bei Deinen Eltern wohnen kannst
  • in keinem Jugendheim untergebracht werden kannst oder sollst
  • Dein zivilrechtlicher Wohnsitz in Basel-Stadt seit mindestens 12 Monaten ist

Minderjährige können nur von Jugendämtern, Justiz und/oder Vormundschaftsbehörden      eingewiesen werden. Eine Finanzierung über die Sozialhilfe ist möglich. IV-Bezüger können      mit Ergänzungsleistungen rechnen.

Wie helfen wir Dir?

Als Erstes wirst Du in eine Wohngemeinschaft mit einem Mitbewohner oder einer Mitbewohnerin eintreten. Nebst den Herausforderungen eines selbstständigen Wohnens  möchten wir Dich ebenfalls auf der Suche nach einer beruflichen Tätigkeit unterstützen.

Wenn Du Deinen Alltag im Griff hast und dies sich über eine längere und konstante Zeit bewährt, wird als nächster Schritt der Übertritt in eine Einzelwohnung geprüft.

Die Begleitung wird Deinem persönlichen Bedarf angepasst und ist von Person zu Person    unterschiedlich. Sie wird regelmässig reduziert, bis Du komplett selbstständig bist.

Wen können wir aufnehmen?

Mindestanforderungen zur Aufnahme sind:

  • Bereitschaft zur Verbesserung der momentanen Situation
  • angebotene Hilfe annehmen
  • Bereitschaft zur Wahrnehmung einer angebotenen Tagesstruktur
  • erkennbarer Wille, die definierten Ziele anzugehen
  • Erlernen einer selbstständigen Wohnkompetenz nach Anleitung der Sozialbegleitung
  • Bedarfsnachweis durch eine sekundäre Fachstelle/-person (kantonales Formular «Bedarfsnachweis»)

Wen müssen wir leider ausschliessen?

Kriterien für einen Ausschluss sind:

  • akute selbst- und fremdgefährdende Tendenzen;
  • regelmässiger Konsum von harten Drogen und/oder übermässiger Alkoholkonsum.