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Sozialbetreuung für Jugendliche
Die Sozialbegleitung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die Unterstützung in der Alltagsbewältigung und beruflichen Integration benötigen, aber dennoch Wert auf möglichst autonomes Wohnen legen. Diese Unterstützung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die:• im Alter von ca. 17–25 Jahren sind• nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können• in keinem Jugendheim untergebracht werden können/sollenMinderjährige können nur von Jugendämtern, Justiz und/oder Vormundschaftsbehörden eingewiesen werden. Eine Finanzie-rung über die Sozialhilfe ist möglich. IV-Bezüger können mit Er-gänzungsleistungen rechnen.
DOWNLOAD FLYER (pdf)
Wer wird aufgenommen?
Mindestanforderungen zur Aufnahme sind:
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Bereitschaft zur Verbesserung der momentanen Situation
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angebotene Hilfe annehmen
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Bereitschaft zur Wahrnehmung einer angebotenen Tages-struktur
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erkennbarer Wille, die definierten Ziele anzugehen
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Erlernen einer selbstständigen Wohnkompetenz nach Anlei-tung der Sozialbegleitung
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Bedarfsnachweis durch eine sekundäre Fachstelle/-person (kantonales Formular «Bedarfsnachweis»)
Wer wird ausgeschlossen?
Kriterien zum Ausschluss sind:
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akute selbst- und fremdgefährdende Tendenzen;
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regelmässiger Konsum von harten Drogen und/oder übermässiger Alkoholkonsum.
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