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Die Gemeinnützige Stiftung Wohnhilfe bietet zwei Formen der Wohnbegleitung in jeweils unterschiedlichen Intensitätsstufen an:
Wohnbegleitung I
Die erste Form strebt eine Erhöhung der Wohnkompetenz der MieterInnen an. Ziele sind der Wechsel in eine höherschwellige Wohnform, eine Platzierung in einer stationären Therapie oder der Übertritt aus der Wohnbegleitung in ein selbstständiges Wohnen.
Wohnbegleitung II
Die zweite Form der Wohnbegleitung richtet sich an MieterInnen, die voraussichtlich nie selbstständig werden wohnen können. Diese Personen sind konstant auf Mithilfe und Unterweisung in der Haushaltsführung angewiesen, damit ihr Wohnraum nicht ganz verwahrlost. Die Wohnbegleitung strebt hier das Verhindern oder Hinauszögern einer Heimplatzierung an, mithin ein möglichst langes Aufrechterhalten einer gewissen Wohnautonomie, eine möglichst menschenwürdige Wohnsituation sowie eine Schadensbegrenzung beim Wohnraum selbst. Die Wohnbegleitung schliesst hier auch Haushaltsarbeiten ein.
Die Einteilung der MieterInnen in die verschiedenen Intensitätsstufen erfolgt im Rahmen des Eintrittsgesprächs. In Absprache mit dem Kostenträger respektive der Fachstelle Suchtfragen (Abteilung Gesundheitsdienste, Sanitätsdepartement) wird diese Einstufung in regelmässigen Zeitabständen geprüft. Die Indikation einer Wohnbegleitung ist von fachlicher Seite zu stellen.
Konzept Wohnbegleitung (PDF, 120 KB)
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