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- Interessenten füllen ein Anmeldeformular aus, welches bei der Stiftung Wohnhilfe bestellt werden kann. Ist gerade keine passende Wohnung frei, rufen sie wenigstens einmal pro Monat an, um ihr weiteres Interesse an einer Wohnung zu bekunden.
- Steht geeigneter Wohnraum zur Verfügung, so wird nach einer Besichtigung der Termin des Eintrittsgesprächs für die Einstufung vereinbart. Die persönliche Bezugsperson der InteressentInnen wird ebenfalls zu diesem Gespräch eingeladen.
- Daraufhin ersucht die Stiftung Wohnhilfe die zuständigen Amtsstellen um Gewährung der Kostengutsprache für die Bezahlung von Mietzins und Begleitungskosten. Entsprechende Ansprüche werden an die Stiftung Wohnhilfe abgetreten.
- Nach Vorliegen der Kostengutsprache wird der Miet- und Begleitungsvertrag abgeschlossen und der Mieter/die Mieterin hat eine Kaution von drei Monats-Bruttomietzinsen zu leisten. Die Kaution kann auch über eine Bürgschaft der Edith-Maryon-Stiftung geleistet werden.
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